Die Schweiz reguliert sich ihre Freiheit weg

Die Schweiz schafft für jedes Risiko eine Vorschrift und für jede Vorschrift eine Kontrollstelle. Das vermittelt Sicherheit, kostet Geld, bremst Innovation und verdrängt Eigenverantwortung. Was fehlt, ist nicht mehr Regulierung, sondern weniger Staat.

Die Schweiz schafft für jedes Risiko eine Vorschrift und für jede Vorschrift eine Kontrollstelle. Das vermittelt Sicherheit, kostet aber Geld, bremst Innovation und verdrängt Eigenverantwortung. Was fehlt, ist nicht ein weiteres Entlastungsprogramm, sondern weniger Staat.

Die Schweiz hält sich für liberal, föderalistisch und wirtschaftsfreundlich. In der Realität regeln, dokumentieren und kontrollieren Bund, Kantone und Gemeinden immer mehr Lebensbereiche. Unternehmen beschäftigen Compliance-Spezialisten, bevor sie neue Produkte entwickeln können. Bauwillige bezahlen Gutachten, bevor der erste Stein gesetzt ist. Wirte müssen sich mit Vorschriften befassen, die bis zur Beleuchtung ihrer Tische reichen.

Jede einzelne Regel lässt sich begründen. Genau darin liegt das Problem.

Der Staat traut dem Bürger immer weniger zu

Regulierung entsteht selten aus böser Absicht. Sie soll schützen, Qualität sichern und Missbrauch verhindern. Nach jedem Unfall, Skandal und politischen Konflikt folgt jedoch derselbe Reflex: Der Staat müsse handeln. Handeln bedeutet fast immer, eine neue Vorschrift zu erlassen. Aufgebaut wird schnell, aufgehoben beinahe nie.

Wie weit dieser Drang reicht, zeigt Zürich. Restaurants dürfen auf Terrassen im öffentlichen Raum keine elektrischen Tischlampen oder Lichterketten verwenden. Die Gewerbepolizei setzt die seit 2008 bestehende Vorgabe inzwischen konsequent durch; als Begründung dient die Lichtverschmutzung. Wenige Meter weiter, auf privatem Grund, ist dasselbe Licht erlaubt.

An der Sihl bei der Allmend Brunau soll ein 450 Meter langer hundefreier Zugang geschaffen werden. Gleichzeitig verteilt die Stadt im Rahmen ihrer Velostrategie den Strassenraum systematisch neu. Am Neumühlequai wurde während einer Baustelle eine von drei Autospuren in einen provisorischen Velostreifen umgewandelt. Nach Rückstaus und kritischen Verkehrssituationen liess der Kanton die Spur zurückbauen. Die Stadt zog dagegen vor Gericht.

Natürlich kann man Tischlampen, Hunde und Velostreifen nicht gleichsetzen. Für jede Massnahme gibt es eigene Argumente. In der Summe zeigen sie aber ein politisches Verständnis, das den öffentlichen Raum als Erziehungsinstrument betrachtet. Seit den Wahlen 2026 sitzen im neunköpfigen Zürcher Stadtrat vier Vertreter der SP, drei Grüne, ein Grünliberaler und ein Freisinniger. Diese Mehrheit will nicht nur verwalten, sondern Verhalten verändern: beim Verkehr, beim Klima, bei der Nutzung des öffentlichen Raums und im alltäglichen Zusammenleben.

Auch Sicherheitsvorschriften können über das Ziel hinausschiessen. Im Wallis mussten Campingplätze wegen Steinschlag, Murgängen oder Ufererosion schliessen. Die Gefahren sind real. Doch der Branchenverband kritisiert pauschale Schliessungen und verlangt, Schutzbauten und individuelle Risikokonzepte stärker zu berücksichtigen. Der Unterschied ist entscheidend: Ein vernünftiger Staat reduziert Risiken. Ein übervorsichtiger Staat verbietet Tätigkeiten, sobald ein Restrisiko verbleibt.

Wenn gemeinsame Werte fehlen, wachsen die Regeln

Überregulierung ist nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein gesellschaftliches Phänomen. Eine Gemeinschaft kann viel Freiheit zulassen, wenn sie auf Vertrauen, Verantwortung und gemeinsame Selbstverständlichkeiten bauen kann. Werden diese Grundlagen schwächer, tritt das formelle Regelwerk an ihre Stelle.

Die Schweiz war nie kulturell einheitlich. Zusammengehalten wurde sie durch eine gemeinsame politische Kultur: Rechtsstaatlichkeit, direkte Demokratie, Föderalismus, Arbeit, Eigenverantwortung und Respekt vor demokratischen Entscheiden. Dieses Fundament ist jedoch nicht selbstverständlich.

Ende 2025 zählte die Schweiz 9,124 Millionen ständige Einwohner. Gemäss dem Referenzszenario des Bundesamts für Statistik dürfte die Marke von zehn Millionen um 2040 erreicht werden, bei hoher Migration früher. Bereits 2024 hatten 41 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren einen Migrationshintergrund. Herkunft sagt nichts darüber aus, ob jemand die Werte der Schweiz trägt. Das Ausmass des Wandels zwingt das Land aber zur Frage, was seine Bewohner noch miteinander verbindet.

Wird diese Debatte vermieden, übernimmt der Staat die Rolle des Schiedsrichters. Was gesellschaftlich nicht mehr vorausgesetzt werden kann, wird vorgeschrieben, kontrolliert und sanktioniert. Multikulturalität ohne verbindende politische Kultur führt deshalb nicht automatisch zu mehr Freiheit. Sie kann mehr Aufsicht und staatliche Vermittlung erfordern. Die Diskussion über eine 10-Millionen-Schweiz darf sich nicht auf Wohnungen, Züge und Autobahnen beschränken. Sie muss auch vom gesellschaftlichen Zusammenhalt handeln.

Die internationale Musterschülerin

Zur hausgemachten Regulierung kommt der internationale Anpassungsdruck. Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union, verhält sich aber häufig wie deren Musterschülerin. Sie übernimmt europäische und internationale Standards besonders gewissenhaft und manchmal vorsorglich. Begründet wird dies mit Marktzugang und Rechtssicherheit.

Ein exportorientiertes Land kann internationale Regeln nicht ignorieren. Zusammenarbeit ist jedoch nicht dasselbe wie Gefolgschaft. Beim neuen Paket Schweiz–EU ist die Rechtsübernahme formal nicht automatisch. Die Schweiz kann einen neuen EU-Rechtsakt ablehnen, muss dann aber mit Ausgleichsmassnahmen rechnen. Geht es in einem Streit um die Auslegung von EU-Recht, erhält der Europäische Gerichtshof eine massgebliche Rolle. Die rechtliche Wahlfreiheit bleibt bestehen, der politische und wirtschaftliche Übernahmedruck ebenso.

Mit dem Paket werden mehr als neunzig EU-Gesetzgebungsakte relevant. Für 2030 bis 2036 ist zudem ein Schweizer Beitrag von jährlich 350 Millionen Franken vorgesehen – insgesamt 2,45 Milliarden. Dieser Preis kann gerechtfertigt sein. Dann muss sein Nutzen aber konkret ausgewiesen werden. Der Hinweis auf «stabile Beziehungen» genügt nicht.

Auch die Mindeststeuer von OECD und G20 zeigt den Verlust an Handlungsspielraum. Seit 2024 besteuert die Schweiz grosse internationale Unternehmensgruppen mit mindestens 15 Prozent. Ohne eigene Umsetzung hätten andere Staaten einen Teil der Differenz abschöpfen können. Die Einführung war deshalb nachvollziehbare Schadensbegrenzung. Trotzdem verliert die Schweiz einen Teil ihres steuerpolitischen Wettbewerbsvorteils.

Weniger Staat ist die Antwort

Der Bund hat das Problem auf dem Papier erkannt. Seit Oktober 2024 gilt das Unternehmensentlastungsgesetz, im November 2025 folgte ein weiteres Entlastungspaket. Spürbar ist davon wenig. Das Gesetz verlangt Prüfungen und Kostenschätzungen, zwingt den Staat aber nicht, bestehende Vorschriften abzuschaffen. Die Bürokratie wird nicht abgebaut, sondern verwaltet.

Die Schweiz braucht deshalb keine weitere Fachstelle für Deregulierung. Neue Vorschriften müssen befristet, bestehende konsequent aufgehoben und internationale Vorgaben nur nach einer transparenten Kosten-Nutzen-Abwägung übernommen werden. Vor allem muss der Staat Aufgaben abgeben, statt sie bloss digitaler zu verwalten.

Weniger Staat bedeutet keinen schwachen Staat. Es bedeutet einen Staat, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert und diese durchsetzt – statt jedes Lebensrisiko abzusichern, jede gesellschaftliche Differenz zu moderieren und jedem internationalen Trend zu folgen.

Ein freiheitliches Land lebt von Menschen, die Verantwortung übernehmen, und von Unternehmen, die Neues wagen. Wo der Staat seinen Bürgern immer weniger zutraut, braucht er immer mehr Kontrolleure. Am Ende verliert die Schweiz genau jene Freiheit, die ihren Erfolg erst möglich gemacht hat.


Quellen und Grundlagen